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Ad-hoc-Meldung
nach § 15 WpHG
Zweites
WILEX Produkt in einer Phase III Studie: IND-Genehmigung von der FDA
zur Durchführung der Zulassungsstudie mit CA9-SCAN erhalten
München, 12. Oktober 2007 – Das Münchener
biopharmazeutische Unternehmen WILEX AG (ISIN DE0006614720 / Frankfurter
Wertpapierbörse
/ Prime Standard) hat von der Zulassungsbehörde in den USA („Food
and Drug Administration (FDA)“) eine „Investigational New
Drug“ („IND“) -Genehmigung zum Start seiner Phase III-Zulassungsstudie
mit dem Medizinproduktkandidaten CA9-SCAN erhalten.
In die Studie sollen 190 Patienten mit Verdacht auf Nierenkrebs in circa
17 Zentren in den USA aufgenommen werden. Bei Patienten mit einem Nierentumor
wird eine Operation geplant, um die betroffene Niere zu entfernen. Diese
Patienten sollen in der Studie mit einem bildgebenden Verfahren unter
Verwendung von CA9-SCAN vor der Operation untersucht werden um festzustellen,
ob sie an einem klarzelligem Nierenzellkarzinom erkrankt sind. Ergebnisse
der Studie werden voraussichtlich Ende 2008 erwartet.
Kontakt
Juliane Giese
Manager Public Relations
WILEX AG
Grillparzerstr. 10
81675 München
Germany
Tel.: +49 (0)89-41 31 38-29
Fax: +49 (0)89-41 31 38-99
Email: investors@wilex.com
Website: http://www.wilex.com
Dieser Text enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, die
sich auf den Geschäftsbereich der Gesellschaft beziehen und die
sich durch den Gebrauch von zukunftsgerichteter Terminologie auszeichnen,
wie etwa "schätzt", "glaubt", "erwartet", "könnte", "wird", "sollte", "zukünftig", "möglich" oder ähnliche
Ausdrücke oder durch die allgemeine Darstellung der Strategie,
der Pläne und der Absichten der Gesellschaft. Solche zukunftsgerichteten
Aussagen umfassen bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und
andere Faktoren, die bewirken könnten, dass sich die tatsächlichen
Ergebnisse des Geschäftsbetriebes, die Finanzlage, die Ertragslage
oder die Errungenschaften erheblich von jeglichen zukünftigen
Ergebnissen, Erträgen oder Errungenschaften unterscheiden, die
in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder vorausgesetzt
werden.
Angesichts dieser Unwägbarkeiten, werden mögliche Investoren
und Partner davor gewarnt, übermäßiges Vertrauen auf
solche zukunftsgerichteten Aussagen zu stützen. Wir übernehmen
keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren,
um zukünftiges Geschehen oder Entwicklungen widerzuspiegeln.
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